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Legale Psychedelika gibt es tatsächlich – nur nicht so viele, wie manche Shops behaupten, und fast nie so eindeutig, wie es klingt. Dieser Überblick sortiert für Deutschland, Österreich und die Schweiz, was 2026 wirklich erlaubt ist, was in einer Grauzone hängt und was trotz aller Werbeversprechen klar verboten bleibt. Mit der Begründung dahinter, damit du nicht raten musst.

✦ Kurz gesagt

Legal sind in Deutschland 2026 vor allem die LSD-Derivate 1Fe-LSD und 1BP-LSD, das Tryptamin 4-PrO-MET, Fliegenpilz-Material, Kanna, lebende Meskalin-Kakteen als Pflanze und Pilzsporen bis zur Keimung. Der Grund ist selten Absicht des Gesetzgebers, sondern der Wortlaut: Das Betäubungsmittelgesetz listet Einzelstoffe, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz Stoffgruppen mit abschließenden Atomlisten – und was dort nicht steht, ist nicht erfasst. Legal heißt dabei nie automatisch verkehrsfähig: Der häufigste Stolperstein ist nicht das Strafrecht, sondern das Lebensmittelrecht.

Legale Psychedelika 2026: die Übersicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Die Tabelle ist der schnelle Blick. Grün heißt „nach aktuellem Gesetzeswortlaut nicht erfasst“ – nicht „amtlich freigegeben“. Gelb heißt, dass es eine echte Grauzone gibt, meistens im Lebensmittel- oder Arzneimittelrecht. Rot heißt: klar verboten, unabhängig davon, wie legal es irgendwo beworben wird. Darunter erklären wir jede Zeile.

SubstanzDeutschlandÖsterreichSchweizBezug
1Fe-LSD, 1BP-LSD
LSD-Derivate
nicht erfasstoffenwohl erfasstpsychedelika.club
4-PrO-MET
Tryptamin
nicht gelistetunklarunklarChemical Collective
Fliegenpilz
Amanita muscaria, Pilzmaterial
nicht verbotennicht verifizierbarPilz nicht gelistetOpen Mind
Muscimol
isoliert
kein LebensmitteloffenVerzeichnis a
Kanna
Sceletium tortuosum
nicht erfasstnicht gelistetnicht gelistetOpen Mind
Meskalin-Kakteen
San Pedro, Peyote, lebende Pflanze
Pflanze nicht gelistetPflanze nicht gelistetPflanze verbotenOpen Mind
Hawaiianische Holzrose
Argyreia nervosa, Samen
Samen als ZierwareSamen als Zierwareunklarkeine Empfehlung
Iboga, Ibogain
Tabernanthe iboga
nicht gelistetnicht gelistetunklarKopfnote
Pilzsporen, Growkitslegal bis zur KeimungunklarunklarFachhandel
Cannabisteil-legal seit 4/2024illegalnur CBDAnbauvereinigung, Apotheke
Kava
Piper methysticum
nicht verkehrsfähigEU-Bewertung negativoffenKopfnote
Psilocybin, Zauberpilze, NL-TrüffelBtMG Anlage Iillegalillegal
LSD-25, DMT, Ayahuasca, Meskalin, SalviaBtMG Anlage Iillegalillegal

Stand: August 2026. Keine Rechtsberatung. Die Spalte „Bezug“ enthält Partner-Links – wenn du darüber bestellst, unterstützt du diese Seite, am Preis ändert sich für dich nichts. Wir verlinken nur Shops, mit denen wir selbst Erfahrung haben; ein Prüfsiegel ist das nicht.

Drei Regelwerke entscheiden, nicht eins

Wer nur ins Betäubungsmittelgesetz schaut, übersieht zwei Drittel der Lage. Genau daher kommen die meisten Missverständnisse über legale Psychedelika.

Das BtMG listet in Anlage I die Klassiker: LSD-25, Psilocybin, Psilocin, DMT, Meskalin. Schon der Besitz ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 eine Straftat. Bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch kann das Gericht nach § 29 Abs. 5 von Strafe absehen – kann, nicht muss.

Das NpSG arbeitet anders: nicht mit Einzelstoffen, sondern mit Stoffgruppen. Und es unterscheidet scharf zwischen verboten und strafbar. § 3 verbietet auch Erwerb und Besitz, § 4 stellt aber nur Handel, Inverkehrbringen, Verabreichen und Herstellen unter Strafe. Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sind also verboten, aber nicht strafbewehrt. Beschlagnahme und Vernichtung auf eigene Kosten bleiben möglich.

Das Lebensmittelrecht ist der Teil, den fast alle übersehen. Es regelt, ob etwas Nicht-Verbotenes auch verkauft werden darf – und die Antwort ist häufiger nein als ja. Genau dort, nicht im Strafrecht, sitzt das eigentliche Problem bei Fliegenpilz, Kanna und Kava.

In Österreich läuft es über das Suchtmittelgesetz plus ein eigenes Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz. Wichtig für die Einordnung: Das österreichische NPSG stellt Erzeugung, Ein- und Ausfuhr sowie das Inverkehrsetzen unter Strafe – Besitz und Konsum zum Eigengebrauch sind dort nicht strafbar. In der Schweiz regeln das Betäubungsmittelgesetz und die Verzeichnisse a bis e der BetmVV-EDI, was kontrolliert und was verboten ist. Die Schweiz arbeitet dabei mit deutlich breiteren Sammelbegriffen als Deutschland – das ist der Grund, warum mehrere Zeilen der Tabelle für die Schweiz strenger ausfallen.

1Fe-LSD und 1BP-LSD: die legalen LSD-Derivate

Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, sondern eine Grenze, die er selbst gezogen hat. Die Ergolen-Gruppe des NpSG zählt abschließend auf, welche Atome ein Molekül tragen darf, um erfasst zu sein: Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Silizium, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod. Sonst nichts.

1Fe-LSD trägt am Indolstickstoff eine Ferrocenyl-Gruppe – und die enthält Eisen. 1BP-LSD trägt Bor. Beide Elemente stehen nicht auf der Liste. Damit fallen beide Moleküle nach dem Wortlaut aus der Gruppe heraus, obwohl sie im Körper mit hoher Wahrscheinlichkeit zu LSD verstoffwechselt werden. Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz verbietet es, eine solche Lücke durch Auslegung zu schließen: Strafbarkeit muss vorher im Gesetz stehen, sonst gibt es sie nicht.

Praktisch heißt das: In Deutschland sind Erwerb, Besitz und auch der Verkauf dieser beiden Derivate 2026 nicht erfasst. Für die Schweiz sieht es anders aus, weil die dortigen Sammelbegriffe für Lysergsäureamide breiter formuliert sind. Österreich liegt dazwischen und ist die unklarste der drei Lagen. Wie diese Derivate wirken, wie sie dosiert werden und wo die offenen Fragen liegen, steht ausführlich im Artikel zu den legalen LSD-Derivaten 2026.

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4-PrO-MET: das jüngste legale Tryptamin

Hier liegt der Unterschied zwischen legal und strafbar bei einem einzigen Kohlenstoffatom. Die Tryptamin-Gruppe des NpSG zählt für die Ringpositionen 4 bis 7 auf, welche Reste erfasst sind. Eine Acetoxy-Gruppe steht drin, eine Hydroxy-Gruppe auch. Eine Propionyloxy-Gruppe steht nicht drin. 4-PrO-MET trägt genau die – und ist damit weder im BtMG noch in einer NpSG-Stoffgruppe zu finden.

Für Deutschland ist die Lage damit klar. Für Österreich und die Schweiz ist sie es nicht, weil beide Länder breitere Gruppendefinitionen für Tryptamine verwenden. Wer dort bestellt, sollte das nicht als geklärt betrachten.

Inhaltlich ist 4-PrO-MET ein psilocinähnliches Tryptamin mit vergleichsweise kurzer Wirkdauer. Es gibt kaum Humanstudien, keine belastbaren Sicherheitsdaten und wenig Erfahrungsberichte über mehrere Jahre. Was wir wissen und was offen bleibt, haben wir im 4-PrO-MET-Artikel zusammengetragen.

Fliegenpilz: legal, aber kein Lebensmittel

Der Fliegenpilz ist das beste Beispiel dafür, dass legal und verkehrsfähig zwei verschiedene Dinge sind. Seine Wirkstoffe Muscimol und Ibotensäure sind Isoxazole. Diese Stoffklasse fehlt im NpSG strukturell komplett – sie ist dort nicht abgebildet, nicht ausgenommen, sondern schlicht nicht vorgesehen. Im BtMG steht sie ebenfalls nicht. Der Pilz und das getrocknete Pilzmaterial sind in Deutschland also nicht verboten.

Das Problem sitzt eine Ebene tiefer. Fliegenpilz ist in der EU kein zugelassenes Lebensmittel und auch kein zugelassenes Novel Food. Wer ihn als Kapsel, Gummibärchen oder Tee zum Verzehr verkauft, bewegt sich im Lebensmittelrecht auf dünnem Eis – deshalb verkaufen seriöse Shops ihn als Räucherwerk, Sammlerstück oder Rohstoff und nicht als Nahrungsergänzung. 2024 gab es sechs deutsche RASFF-Meldungen zu muscimolhaltigen Produkten, im Januar 2025 wurden muscimolhaltige Gummis zurückgerufen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich in der Mitteilung 021/2025 dazu geäußert, warnt deutlich vor unkontrollierter Einnahme – nimmt aber ausdrücklich keine rechtliche Bewertung vor und fordert kein Verbot.

Die Schweiz ist hier einen Schritt weiter: Seit dem 15. Mai 2025 steht Muscimol dort in Verzeichnis a. Die Fußnote nimmt industrielle und wissenschaftliche Verwendung aus, den privaten Gebrauch ausdrücklich nicht. Ibotensäure und der Pilz selbst sind in der Schweiz weiterhin nicht gelistet – wer dort isoliertes Muscimol kauft, kauft trotzdem ein kontrolliertes Betäubungsmittel.

Wirkung, Dosierung und der wichtige Unterschied zwischen Muscimol und Ibotensäure stehen im Fliegenpilz-Guide.

Kanna: die sanfteste Option im Feld

Kanna, botanisch Sceletium tortuosum, ist eine südafrikanische Sukkulente mit langer traditioneller Nutzung. Die Alkaloide Mesembrin und Mesembrenon wirken vor allem serotonerg und stimmungsaufhellend, ohne die Wahrnehmung zu verändern. Ein Psychedelikum im engeren Sinn ist Kanna nicht – deshalb steht es in dieser Liste als das, was es ist: eine legale, körperlich milde Pflanze für Menschen, die keine Reise wollen.

Rechtlich ist Kanna in Deutschland, Österreich und der Schweiz weder im Betäubungsmittelrecht noch in einer Stoffgruppe für neue psychoaktive Stoffe erfasst. Der einzige reale Rahmen ist derselbe wie beim Fliegenpilz: Lebensmittel- und Novel-Food-Recht. Als Rohstoff, Räucherware oder Extrakt ist der Handel gängig; als Nahrungsergänzung mit Wirkversprechen wird es heikel.

Eine Warnung, die wirklich zählt: Kanna hemmt die Serotonin-Wiederaufnahme. In Kombination mit SSRI, SNRI, MAO-Hemmern oder Tramadol besteht ein ernstzunehmendes Serotoninsyndrom-Risiko. Wer Antidepressiva nimmt, lässt Kanna weg.

Meskalin-Kakteen: San Pedro und Peyote

Hier trennt das Gesetz sauber zwischen Pflanze und Molekül. Meskalin selbst steht in Deutschland in Anlage I des BtMG, in Österreich im Suchtmittelgesetz, in der Schweiz in den verbotenen Verzeichnissen. Die lebenden Kakteen – San Pedro (Trichocereus pachanoi), Peruvianischer Fackelkaktus (Trichocereus peruvianus) und Peyote (Lophophora williamsii) – sind in Deutschland und Österreich dagegen nicht namentlich gelistet. Sie werden dort seit Jahrzehnten als Zierpflanzen und Sammlerkakteen gehandelt, und genau als das sind Kauf und Besitz zulässig.

Die Grenze verläuft beim Zubereiten. Sobald du aus dem Kaktus einen Sud, ein Extrakt oder ein Pulver zum Konsum machst, stellst du ein Betäubungsmittel her – und das ist in allen drei Ländern strafbar, unabhängig davon, dass die Pflanze selbst legal im Regal stand. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern die tragende Unterscheidung.

Die Schweiz macht diese Unterscheidung nicht mit. Peyote steht dort seit Ende 2002 auf der Verbotsliste, und das Betäubungsmittelgesetz untersagt ausdrücklich auch die Haltung drogenproduzierender Pflanzen. Es gibt dokumentierte Bußen für die reine Bestellung von Peyote-Samen. Wer in der Schweiz lebt, sollte diese Zeile ernst nehmen.

Legale Psychedelika kaufen – Bezugsquellen im Überblick

Bezugsquellen

Legale Psychedelika – die Shops im Überblick

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Hawaiianische Holzrose: legal und trotzdem keine Empfehlung

Die Samen von Argyreia nervosa enthalten Lysergsäureamid (LSA), einen entfernten Verwandten von LSD. Sie sind im Saatguthandel erhältlich und stehen in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz. Damit taucht die Pflanze regelmäßig in Listen legaler Psychedelika auf – und deshalb steht sie auch hier.

Wir verlinken sie trotzdem nicht. Schon etwa sechs Samen können über vier bis acht Stunden eine deutliche Wirkung auslösen, begleitet von heftiger Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufproblemen. Die Drogeninformationsseite drugcom.de dokumentiert psychotische Episoden nach dem Konsum, in einem Fall mit tödlichem Ausgang. Dazu kommt, dass Samen im Handel oft mit Fungiziden behandelt sind. Das Verhältnis von unangenehmer Begleitwirkung zu erwartbarem Nutzen ist bei kaum einer anderen Pflanze so ungünstig.

Iboga und Ibogain: legal, aber die riskanteste Substanz der Liste

Die Wurzelrinde von Tabernanthe iboga aus Westafrika steht weder im deutschen Betäubungsmittelgesetz noch im österreichischen Suchtmittelgesetz. Sie wird als botanischer Rohstoff gehandelt. Für die Schweiz haben wir keine belastbare Listung gefunden – wer dort bestellt, prüft das besser selbst nach.

Legal heißt hier ausdrücklich nicht harmlos. Ibogain verlängert das QT-Intervall am Herzen und kann schwere Herzrhythmusstörungen auslösen. Es gibt dokumentierte Todesfälle im Zusammenhang mit Iboga-Sitzungen, meist bei Vorerkrankungen, Wechselwirkungen mit anderen Substanzen oder fehlender medizinischer Überwachung. Eine hohe Dosis wirkt bis zu 36 Stunden. Wer damit arbeitet, tut das nicht allein und nicht ohne kardiologische Abklärung – das ist keine Formulierung aus Vorsicht, sondern die Bedingung, unter der überhaupt darüber zu reden ist.

Das medizinische Interesse ist real: Ibogain wird seit Jahrzehnten zur Unterbrechung von Opioidabhängigkeit untersucht, mit teils bemerkenswerten Beobachtungen und weiterhin dünner Studienlage. Als Substanz zum Ausprobieren eignet es sich nicht.

Cannabis: seit 2024 ein Sonderfall

Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, sondern über ein eigenes Gesetz geregelt. Erwachsene dürfen begrenzte Mengen besitzen und zu Hause anbauen; die Abgabe läuft über Anbauvereinigungen, medizinisches Cannabis über die Apotheke. Ein freier Verkauf existiert nicht.

In Österreich bleibt Cannabis als Suchtmittel verboten, CBD-Produkte unter der THC-Grenze sind erhältlich. Die Schweiz erlaubt CBD-Produkte mit weniger als einem Prozent THC und führt in mehreren Städten regulierte Pilotprojekte, außerhalb derer THC-Cannabis verboten bleibt.

In den Kontext legaler Psychedelika gehört Cannabis vor allem als Wechselwirkungsthema: In Kombination mit Psychedelika verstärkt es die Wirkung oft unvorhersehbar und kippt eine ruhige Erfahrung schneller ins Unangenehme, als die meisten erwarten.

Pilzsporen und Growkits: legal bis zur Keimung

Sporen von Psilocybe-Arten enthalten selbst kein Psilocybin. Deshalb sind Sporenabdrücke und Sporenspritzen in Deutschland nicht vom BtMG erfasst und werden legal als mikroskopisches Studienmaterial verkauft. Growkits fallen in dieselbe Kategorie, solange nichts wächst.

Die Grenze ist der Moment der Keimung. Sobald Myzel entsteht, das später Psilocybin bildet, greift das BtMG – Anbau und Besitz sind dann strafbar. Diese Grenze ist präzise und wird in der Praxis auch so gehandhabt. Für Österreich und die Schweiz ist die Lage weniger klar dokumentiert.

Was nicht legal ist – und warum sich die Irrtümer halten

Drei Behauptungen begegnen uns immer wieder, und alle drei sind falsch.

„Niederländische Trüffel sind legal, weil sie in den Niederlanden legal sind.“ Das niederländische Verbot von 2008 erfasst tatsächlich nur psilocin- und psilocybinhaltige Pilze; Sklerotien werden dort rechtlich getrennt behandelt. Für dich in Deutschland gilt aber das BtMG, und das stellt auf den Wirkstoff ab, nicht auf die Form des Pilzgewebes. Das EU-Warenverkehrsargument hebt nationales Betäubungsmittelrecht nicht auf. Bestellte Trüffel sind Einfuhr von Betäubungsmitteln.

„Ayahuasca ist eine Pflanzenmedizin, keine Droge.“ Der zentrale Wirkstoff ist DMT, und DMT steht in Anlage I. Zeremonieller Kontext ändert daran nichts; es gibt in Deutschland bislang keine tragfähige religiöse Ausnahme.

„Kava ist ein Naturprodukt, also frei verkäuflich.“ Das BfArM hat die Zulassung kavahaltiger Arzneimittel am 20. Dezember 2019 endgültig widerrufen, einschließlich homöopathischer Zubereitungen bis D4. Kava ist damit in Deutschland als Arzneimittel nicht verkehrsfähig. Verboten im strafrechtlichen Sinn ist es nicht, verkäuflich aber auch nicht.

Ebenfalls klar verboten bleiben LSD-25, Psilocybin und Psilocin in jeder Form, Meskalin als isolierter Stoff, Salvia divinorum und Salvinorin A sowie 2C-B und die klassischen Phenethylamine.

Was sich 2026 noch ändern kann

Diese Liste ist eine Momentaufnahme, und sie war schon mehrfach eine andere. Seit 2019 gab es sechs NpSG-Änderungsverordnungen, im Abstand von zwölf bis achtzehn Monaten. Die sechste trat am 2. Dezember 2025 in Kraft und ergänzte in einer Stoffgruppe ein einziges Wort: „Silizium“. So klein können die Schritte sein, mit denen eine ganze Substanzklasse den Status wechselt.

Nach aktuellem Stand liegt kein Referentenentwurf für eine siebte Änderungsverordnung vor. 1Fe-LSD, 1BP-LSD und 4-PrO-MET sind im August 2026 unverändert nicht gelistet. Wahrscheinlich ist trotzdem, dass die Ergolen-Gruppe irgendwann um Metalle und Halbmetalle erweitert wird – das wäre die naheliegende Reaktion auf genau die Lücke, die 1Fe-LSD nutzt. Ein Datum dafür gibt es nicht.

Praktisch heißt das: Bestellte Ware kann durch eine Verordnung über Nacht ihren Status ändern. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald sich etwas bewegt – wer auf dem Laufenden bleiben will, findet unten den Newsletter.

Wo du legale Psychedelika seriös bekommst

Der Markt ist unübersichtlich, und ein erheblicher Teil der Shops, die bei „legale Psychedelika kaufen“ ganz oben stehen, verkauft entweder Ware ohne Analytik oder Substanzen, die gar nicht legal sind. Woran wir Anbieter messen: veröffentlichte Analysezertifikate mit Chargennummer, ein Versandland innerhalb der EU, klare Angaben zu Reinheit und Gehalt, erreichbarer Support und keine Heilversprechen in der Produktbeschreibung.

Welche Shops diese Kriterien aus unserer Erfahrung erfüllen, welche Substanzen sie führen und worauf du bei der ersten Bestellung achtest, steht gebündelt im Shop-Guide für legale Psychedelika. Dort findest du auch Feinwaagen mit 0,001-Gramm-Auflösung und Testkits – zwei Dinge, die beim Umgang mit hochpotenten Substanzen mehr bringen als jede Empfehlung.

Wenn du legale Psychedelika nicht für eine große Reise, sondern in kleiner Dosis über längere Zeit nutzen willst, ist der Guide zu legalem Microdosing 2026 der passende nächste Schritt.

Häufige Fragen zu legalen Psychedelika

Welche Psychedelika sind in Deutschland 2026 legal?

Nach aktuellem Gesetzeswortlaut sind das die LSD-Derivate 1Fe-LSD und 1BP-LSD, das Tryptamin 4-PrO-MET, Fliegenpilz-Material, Kanna, lebende Meskalin-Kakteen als Pflanze sowie Pilzsporen und Growkits bis zur Keimung. Alles davon ist nicht erfasst, nicht amtlich freigegeben – ein Unterschied, der im Zweifel zählt.

Mache ich mich strafbar, wenn ich legale Psychedelika bestelle?

Bei den oben grün markierten Substanzen nach heutigem Stand nicht. Bei Stoffen, die unter das NpSG fallen, ist Besitz zum Eigenkonsum verboten, aber nicht strafbewehrt – Beschlagnahme und Vernichtung auf eigene Kosten bleiben trotzdem möglich. Bei allem, was im BtMG steht, ist schon der Besitz eine Straftat.

Sind legale Psychedelika sicherer als verbotene?

Nein, eher umgekehrt. Die legalen Substanzen sind die neuen – zu 1Fe-LSD und 4-PrO-MET gibt es kaum Humanstudien und keine Langzeitdaten, während LSD und Psilocybin seit Jahrzehnten erforscht sind. Die Legalität sagt etwas über den Gesetzestext aus, nichts über das Risikoprofil.

Warum ist ein Kaktus legal, sein Wirkstoff aber nicht?

Weil das Betäubungsmittelgesetz Stoffe listet, keine Pflanzen. San Pedro und Peyote stehen in Deutschland und Österreich nicht namentlich im Gesetz, Meskalin schon. Solange der Kaktus im Topf steht, ist er eine Zierpflanze. Sobald du daraus etwas Konsumierbares machst, stellst du ein Betäubungsmittel her.

Gilt diese Übersicht auch für Österreich und die Schweiz?

Nur eingeschränkt. Die Schweiz arbeitet mit breiteren Sammelbegriffen und ist bei LSD-Derivaten, Muscimol und Kakteen deutlich strenger. Österreich liegt oft dazwischen und ist bei den neuen Molekülen die am schlechtesten dokumentierte Lage. Die Tabelle oben bildet das ab, aber wer dort lebt, sollte die Landesrecht-Spalte ernster nehmen als die deutsche.

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Quellen

Betäubungsmittelgesetz Anlage I und § 29 · Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz §§ 2–4 samt Anlage · Sechste NpSG-Änderungsverordnung, in Kraft seit 2. Dezember 2025, Bundesrat-Drucksache 534/25 · Bundestag, Antwort der Bundesregierung zu neuen psychoaktiven Stoffen · BfR-Mitteilung 021/2025 zu muscimolhaltigen Produkten · BfArM-Bescheid vom 20. Dezember 2019 zum Widerruf der Kava-Zulassungen · Änderung der BetmVV-EDI, AS 2025 225, Muscimol in Verzeichnis a seit 15. Mai 2025 · Schweizer Betäubungsmittelgesetz und Verzeichnisse a–e · Österreichisches Suchtmittelgesetz und Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz · drugcom.de zu Argyreia nervosa.

Stand: August 2026. Dieser Artikel ist eine journalistische Einordnung und keine Rechtsberatung. Rechtslagen ändern sich, teilweise sehr schnell – prüfe im Zweifel den aktuellen Gesetzestext oder frage jemanden, der dafür haftet. Nichts hier ist eine Aufforderung zum Konsum.

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